Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat der BirgitWedekindfürKinderStiftung am 22. Juli. 2014 einen Freistellungsbescheid ausgestellt. Damit wird der Stiftung dokumentiert, dass sie gemeinnützigen Zwecken im Sinne der entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung dient. Das entsprechende Dokument können Sie hier herunterladen.
Freistellungsbescheid 2014
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