Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat am 07.04.2017 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung festgestellt. Den Bescheid können Sie hier einsehen.
Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat am 07.04.2017 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung festgestellt. Den Bescheid können Sie hier einsehen.