Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat am 07.04.2017 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung festgestellt. Den Bescheid können Sie hier einsehen.
Freistellungsbescheid 2017
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Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat am 07.04.2017 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung festgestellt. Den Bescheid können Sie hier einsehen.