Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat am 07.10.2014 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung festgestellt. Den Bescheid können Sie hier einsehen. Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen 1 Datei(en) 135.75 KB Download
