Freistellungsbescheid 2017
Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat am 07.04.2017 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung festgestellt. Den Bescheid können Sie hier einsehen. Freistellungsbescheid 2017 1 Datei(en) 115.52 KB Download
